Fragen und Antworten
Alles Wichtige zu Kenntnisprüfung, Voraussetzungen, Sprache, Weiterbildungen und unserer Lernplattform.
Kenntnisprüfung & Verfahren
Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung, mit der international ausgebildete Fachkräfte nachweisen, dass ihre Qualifikation der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Sie ist Teil des Anerkennungsverfahrens und besteht aus einem theoretischen und einem praktisch-mündlichen Teil.
Fachkräfte, deren ausländische Ausbildung im Anerkennungsverfahren als nicht vollständig gleichwertig eingestuft wurde, erhalten einen Defizitbescheid. Die festgestellten Unterschiede können durch die Kenntnisprüfung ausgeglichen werden.
Die Prüfung umfasst in der Regel einen mündlich-praktischen Teil mit Fallbearbeitung sowie ein Fachgespräch. Geprüft werden die wesentlichen Inhalte der deutschen Ausbildung – pflegeprozessorientiert und fallbezogen.
Die Kenntnisprüfung kann in der Regel wiederholt werden. Die genauen Regelungen legt die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes fest. Eine gezielte Vorbereitung erhöht die Chancen deutlich, bereits im ersten Versuch zu bestehen.
Geprüft werden die Kernbereiche der deutschen Pflege- bzw. MTR-Ausbildung: Pflegeprozess, Fachwissen, rechtliche Grundlagen sowie die Kommunikation mit Patientinnen, Patienten und dem Team.
Ohne Anerkennung dürfen Sie nicht als Pflegefachperson oder MTR arbeiten. Viele Teilnehmende arbeiten jedoch während des Verfahrens bereits als Pflegehilfskraft in einer Einrichtung.
Das Anerkennungsverfahren dauert je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen in der Regel 6 bis 12 Monate.
Über die Anerkennung entscheidet die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten – zum Beispiel die Bezirksregierung.
Nein, die Kenntnisprüfung wird in Deutschland abgelegt. Die Vorbereitung darauf können Sie jedoch vollständig online absolvieren – auch aus dem Ausland.
Ja. Wir unterstützen Sie bei Dokumenten und Terminen, bereiten Sie gezielt auf die Prüfung vor und stellen auf Wunsch den Kontakt zu Arbeitgebern her.
Voraussetzungen & Dokumente
In der Regel benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung im Herkunftsland, einen Defizitbescheid aus dem Anerkennungsverfahren sowie Deutschkenntnisse auf Niveau B1 bzw. B2 (je nach Programm).
Der Defizitbescheid ist das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung im Anerkennungsverfahren. Er benennt die Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Ausbildung und der deutschen Referenzausbildung, die z. B. durch eine Kenntnisprüfung ausgeglichen werden können.
Nein. Unsere Kurse finden online statt – Sie können aus jedem Land teilnehmen.
Ein Arbeitsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. In vielen Fällen finanzieren Arbeitgeber jedoch die Weiterbildung – wir unterstützen gerne bei der Vermittlung.
Ja. Viele Teilnehmende arbeiten während der Weiterbildung, häufig als Pflegehilfskraft. Die Kurszeiten und die 24/7 verfügbare Lernplattform sind darauf ausgelegt.
Nein, es gibt keine Altersgrenzen für die Teilnahme an unseren Programmen.
Sprache & Fachsprachenkurse
Für den Einstieg in unsere Programme benötigen Sie in der Regel Niveau B1. Für die Kenntnisprüfung und die Berufsausübung wird Niveau B2 benötigt.
Ja. Wir bieten Fachsprachenkurse von B1 auf B2 mit beruflicher Ausrichtung für Pflege und MTR an – auch integriert in unsere Weiterbildungsprogramme.
Ein Fachsprachenkurs vermittelt die Sprache des Berufsalltags: Patientengespräche, Übergaben, Dokumentation und Teamkommunikation – statt allgemeinem Alltagsdeutsch.
Ja. Die Sprachprüfungen sind in den Kurs integriert – am Kursende erhalten Sie Ihren B2-Nachweis.
Nicht immer. Je nach Programm können Sie bereits mit Niveau B1 starten und das Niveau B2 im Kursverlauf erreichen.
Ja, die im Kurs erworbenen Sprachzertifikate werden von den zuständigen Behörden anerkannt.
Weiterbildung Pflege & MTR
An international ausgebildete Pflegefachpersonen mit Defizitbescheid, die sich auf die Kenntnisprüfung nach § 40 Pflegeberufegesetz vorbereiten möchten.
Das Programm mit Deutschkurs kombiniert die fachliche Vorbereitung mit berufsbezogenem Deutsch (B1 → B2). Das Programm ohne Deutschkurs setzt zertifiziertes B2 bereits voraus.
Ja. Unsere Weiterbildung MTR bereitet auf die Kenntnisprüfung nach § 51 MT-Berufe-Gesetz für Medizinische Technolog:innen für Radiologie vor.
Je nach Programm dauern die Weiterbildungen 3 bis 9 Monate.
Ja. Sie erhalten ein Zertifikat mit den Kursinhalten, dem Stundenumfang und Ihrem Sprachstand.
Unsere Weiterbildungen orientieren sich an den Rahmenlehrplänen und den gesetzlichen Grundlagen (§ 40 PflBG bzw. MT-Berufe-Gesetz). Die IAG ist AZAV-zertifiziert.
Ja. Die Vorbereitung gilt bundesweit – unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie die Kenntnisprüfung ablegen.
Unterricht, Format & Plattform
Der Unterricht findet online in virtuellen Klassenräumen statt – live, interaktiv und mit erfahrenen Lehrkräften.
Ja. Zusätzlich zu den Live-Sessions steht Ihnen unsere Online-Lernplattform rund um die Uhr zur Verfügung.
Je nach Programm umfasst der Unterricht 12 bis 25 Unterrichtsstunden pro Woche, zuzüglich Selbstlernzeit.
Ja. Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten einen persönlichen Zugang mit Materialien, Videos, Übungsblättern und Prüfungssimulationen.
Über interne Tests, Fallstudien und Simulationsprüfungen mit individuellem Feedback – so sind Sie optimal auf die Prüfung vorbereitet.
Wir beraten Sie Schritt für Schritt – von Sprache bis Anerkennung.
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